Aufzeichnungen
Auch ohne elektronische Kasse gelten die anwendbaren Aufzeichnungspflichten. Grundsätzlich sind Geschäftsvorfälle einzeln und geordnet festzuhalten; Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich. Ob eine Ausnahme von der Einzelaufzeichnung greift, muss anhand deines Betriebs gesondert geprüft werden.
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